Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS GmbH
für Verbrauchergeschäfte
1. Geltungsbereich dieser AGB
1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen wie immer gearteten Leistungen von SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS GmbH (im Folgenden SSG), insbesondere die Lieferung von Waren. Die Lieferungen und Leistungen von SSG erfolgen damit ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Dies gilt nicht, sofern schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Diese AGB gelten nur für Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige wie immer geartete Leistungen von SSG mit bzw. gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist jedermann, welcher nicht Unternehmer ist. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger,
wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
3. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte (zB Zusatzaufträge) mit dem Kunden.
2. Begriffsdefinitionen
Für gegenständliche AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen gelten folgende Begriffsbestimmungen, es sei denn, aus Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich unmissverständlich ein anderer Begriffsinhalt:
1. „Kunde“ ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner von SSG, insbesondere jeder Käufer (bzw. Besteller) einer Ware. Dies unabhängig davon, ob bereits einVertrag zustande gekommen ist oder nicht. „Kunde“ ist in jedem Fall aber nur eine natürliche oder juristische Person, die „Verbraucher“ im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist.
2. „Leistung“ ist jedes (materielle und/oder immaterielle) Produkt, jede (materielle und/oder immaterielle) Lieferung und/oder jede (materielle und/oder immaterielle) sonstige Leistung von SSG, egal welcher Art.
3. „Ware“ ist jedes Produkt (jede Sache), das von SSG angeboten bzw. vertrieben wird.
4. „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch SSG, insbesondere der Antrag auf Lieferung einer Ware.
5. „Auftrag“ („Vertrag“) ist das zwischen SSG und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft.
3. Bestellung, Auftrag, Lieferung/Leistung
1. Die Angebote der SSG sind freibleibend und unverbindlich; sie sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen.
2. Bestellungen des Kunden der SSG sind verbindliche Angebote zum Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang bei SSG verbindlich. Die SSG wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots dar. Die SSG kann das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach eigener Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen; hierdurch kommt der Auftrag zustande. Maßgeblich ist hierbei jeweils das Datum des Absendens. Stillschweigen von SSG gilt nicht als Zustimmung bzw. als Annahme des Angebotes des Kunden.
3. SSG weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich die Annahme bzw. Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten - vorbehalten muss. SSG behält sich zudem vor, Bestellungen des Kunden insbesondere auch nach Zugang bei SSG abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche.
4. Die Rechte des Kunden aus dem Auftrag sind nur mit vorheriger Zustimmung der SSG an einen Dritten übertragbar.
5. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen SSG abgeleitet werden können.
SSG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten bereitgestellten Informationen und behält sich Irrtümer, insbesondere in Bezug auf Preisauszeichnungen und Farbabweichnungen ausdrücklich vor. SSG übernimmt keine Garantie für die Übereinstimmung der auf den Webseiten angezeigten Farben mit den tatsächlichen Farben, weil die Farbwiedergabe unter anderem von der Qualität des vom Kunden benutzten Computers abhängig ist.
6. Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die von SSG zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und –Lieferungen von SSG bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SSG. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden.
7. Die Wahl des (Vor-)Lieferanten bleibt SSG überlassen, der Bezug bei einer bestimmten bzw. anderen Bezugsquelle kann vom Kunden nicht verlangt werden.
8. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleibt SSG vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
4. Liefertermine und Fristen
1. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen zwischen SSG und dem Kunden bedarf der Schriftform.
2. Vereinbarte (auch aus Lieferterminen abzuleitende) Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle zur Erfüllung der Verpflichtungen von SSG erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden als eingelangt bestätigt wurden.
3. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.
4. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von SSG, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten, berechtigen SSG dazu, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
5. Bei „voraussichtlichen“, also nicht exakt definierten Lieferterminen oder -fristen kann der Kunde eine angemessene, mindestens 14 Tage umfassende Nachfrist setzten, sofern der voraussichtliche Liefertermin bzw. die voraussichtliche Lieferfrist um mehr als drei Wochen überschritten wurde.
5. Rücktrittsrecht
1. Der Kunde hat gemäß § 5e KSchG (Konsumenstenschutzgesetz) das Recht, von Verträgen binnen sieben Werktagen, gerechnet ab dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Kunden oder ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in schriftlicher Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu erklären. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, sowie bei Verträgen über die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen sowie von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
2. Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzustellen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der SSG die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückstellen, muss er der SSG insoweit Wertersatz leisten. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten des Kunden zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden auf Kosten von SSG abgeholt.
3. Rücktritt und/oder Widerruf sind zu richten an: SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS GmbH, A-4600 Wels, Flugplatzstrasse 10a, Email: onlineshop@sport-eybl.com, Tel-Nr.: +43 (05) 7373 - 111377.
6. Gefahrenübergang, Annahmeverzug
1. Mit Abgang der Lieferung aus dem Werk/Lager, im Falle direkter Lieferung ab Werk/Lager unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden über; dies unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung.
2. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir das Recht, entweder die Ware bei uns unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat der Kunde zusätzlich zu den Lagerkosten einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen.
3. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk bzw. Auslieferungslager von SSG.
2. Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung am Tag der Bestellung gültige Website- Preis als vereinbart. Die bestellten Waren können per Zahlschein, per Nachnahme, per EPS-Überweisung oder auch per Kreditkarte bezahlt werden. Bei der Bezahlung per EPS-Überweisung liefert SSG die bestellte Ware, sobald die Zahlung bei SSG eingegangen ist. Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter von SSG, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend.
3. Rechnungen der SSG - auch Teilrechnungen - sind spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen. Es bleibt SSG vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach Ermessen von SSG zu widmen.
4. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist SSG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren vom Kunden zurückzuverlangen. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % per anno zu bezahlen, wobei SSG berechtigt ist, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die SSG entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, die anwaltlichen Mahnkosten nach RATG bzw. die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (BGBl 141/1996 in der geltenden Fassung) über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch SSG erfolgt, verpflichtet sich der Kunde ab der zweiten Mahnung, einen Betrag von € 5,00 je Mahnung zu bezahlen.
5. Bei Zahlung mittels Kreditkarte oder EPS-Onlineüberweisung wird die Forderung der SSG erst mit deren Einlösung getilgt. Solche Zahlungsarten sind nur dann zulässig, sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde.
6. Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Stundung); im Fall der Überschreitung der Zahlungsfrist wird die Stundung hinfällig.
8. Liefer- und Versandkosten
Liefer- und Versandkosten stellt SSG zusätzlich zu den genannten Endpreisen der jeweiligen Ware wie folgt in Rechnung (jeweils incl. Umsatzsteuer):
Versandkostenpauschale für Lieferungen nach Österreich: € 5,95
Versandkostenpauschale für Lieferungen nach Deutschland: € 6,95
Zusätzlich zu diesen Versandkostenpauschalen verrechnen wir bei Lieferungen nach Deutschland für besonders schwere oder sperrige Produkte einen Sperrgutzuschlag von € 9,00.
9. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher SSG gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum von SSG (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
2. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung von SSG über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
3. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln.
4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für SSG, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von SSG über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit SSG nicht gehörenden Waren erwirbt SSG Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
5. Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von SSG hinzuweisen und muss der Kunde SSG unverzüglich Anzeige erstatten.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SSG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. SSG ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von SSG, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.
10. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot
1. Mangels anderer Regelungen in diesen AGB und/oder im Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. SSG übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
3. Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder Austausch werden – mangels anderer Vereinbarung – binnen einer Frist von vier Wochen vorgenommen.
4. Bei Nachlieferungen übernimmt SSG für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
5. Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet SSG nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für SSG tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche SSG bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig.
7. Sofern SSG ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.
8. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw. Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
9. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. SSG haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online- Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufshandlung, auf die SSG keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
11. Datenschutz
1. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall des Zustandekommens eines Auftrages über eine Ware/Dienstleistung eine Übermittlung der personenbezogenen Kundendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an die Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung dieser Daten benötigen (das ist das mit der Bonitätsprüfung beuaftragte Dienstleistungsunternehmen, das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut) erfolgt. Der Kunde stimmt dem zu.
2. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. SSG ist befugt, personenbezogenen Kundendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) maschinell zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies der Auftragserfüllung dient.
3. Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) in die Kundenkartei von SSG aufgenommen und solcher Art von SSG verarbeitet werden und er dadurch über Produkte, Neuheiten und Preisaktionen von SSG per Post, Fax oder E-Mail informiert werden kann.
4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, ein niedrigeres Datenschutzniveau als in der EU herrschen kann.
5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die obigen Zustimmungserklärungen zu Punkt 1 und 3 jederzeit schriftlich mit Brief an die SSG, p.Adr. A-4600 Wels, Flugplatzstrasse 10a, oder per E-Mail an: onlineshop@sport-eybl.com widerrufen kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Widerrufes der Übermittlung seiner Daten an Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung dieser Daten benötigen (siehe Punkt 12.1.) nur eine Direktabholung der Ware gegen Barzahlung bei SSG möglich ist.
12. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dem Käufer dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen seines Heimatstaates gewährte Schutz entzogen wird. Heimatstaat ist der Staat in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Für Kunden mit einem außerhalb der Republik Österreich gelegenem Wohnsitz ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen ausschließlich das sachlich für 4600 Wels / Österreich zuständige Gericht.
13. Adressenänderung und Urheberrecht
1. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich der SSG bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die SSG zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
2. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von SSG; der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z. Bsp. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
14. Sonstiges, salvatorische Klausel
1. Die Überschriften der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Wels, im Jänner 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS GmbH
für Unternehmergeschäfte
1. Geltungsbereich dieser AGB
1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen wie immer gearteten Leistungen von
SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS GmbH (im Folgenden SSG), insbesondere die Lieferung von Waren. Die Lieferungen und Leistungen von SSG erfolgen damit ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen AGB. Dies gilt nicht, sofern schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Diese AGB gelten nur für Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige wie immer geartete Leistungen von SSG mit bzw. gegenüber Unternehmern. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
3. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte (zB Zusatzaufträge) mit dem Kunden.
2. Begriffsdefinitionen
Für gegenständliche AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen gelten folgende Begriffsbestimmungen, es sei denn, aus Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich unmissverständlich ein anderer Begriffsinhalt:
1. „Kunde“ ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner von SSG, insbesondere jeder Käufer (bzw. Besteller) einer Ware. Dies unabhängig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. „Kunde“ ist in jedem Fall aber nur eine natürliche oder juristische Person, die „Unternehmer“ im Sinne des Punktes 1.2. ist.
2. „Leistung“ ist jedes (materielle und/oder immaterielle) Produkt, jede (materielle und/oder immaterielle) Lieferung und/oder jede (materielle und/oder immaterielle) sonstige Leistung von SSG, egal welcher Art.
3. „Ware“ ist jedes Produkt (jede Sache), das von SSG angeboten bzw. vertrieben wird.
4. „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch SSG, insbesondere der Antrag auf Lieferung einer Ware.
5. „Auftrag“ („Vertrag“) ist das zwischen SSG und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft.
3. Bestellung, Auftrag, Lieferung/Leistung
1. Die Angebote der SSG sind freibleibend und unverbindlich; sie sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen.
2. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen der SSG wird keine Gewähr übernommen.
3. Bestellungen des Kunden der SSG sind verbindliche Angebote zum Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang bei SSG verbindlich. Die SSG wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots dar. Die SSG kann das Angebot des Kunden nach eigener Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen; hierdurch kommt der Auftrag zustande. Stillschweigen von SSG gilt nicht als Zustimmung bzw. als Annahme des Angebotes des Kunden.
4. SSG weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich die Annahme bzw. Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten - vorbehalten muss. SSG behält sich zudem vor, Bestellungen des Kunden insbesondere auch nach Zugang bei SSG abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche.
5. Die Rechte des Kunden aus dem Auftrag – ausgenommen reine Geldforderungen - sind nur mit vorheriger Zustimmung der SSG an einen Dritten übertragbar.
6. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, gegen SSG abgeleitet werden können.
SSG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten bereitgestellten Informationen und behält sich Irrtümer, insbesondere in Bezug auf Preisauszeichnungen und Farbabweichnungen ausdrücklich vor. SSG übernimmt keine Garantie für die Übereinstimmung der auf den Webseiten angezeigten Farben mit den tatsächlichen Farben, weil die Farbwiedergabe unter anderem von der Qualität des vom Kunden benutzten Computers abhängig ist.
7. Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an die von SSG zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und –Lieferungen von SSG bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SSG. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden.
8. Die Wahl des (Vor-)Lieferanten bleibt SSG überlassen, der Bezug bei einer bestimmten bzw. anderen Bezugsquelle kann vom Kunden nicht verlangt werden.
9. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben SSG vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
4. Liefertermine und Fristen
1. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen zwischen SSG und dem Kunden bedarf der Schriftform.
2. Vereinbarte (auch aus Lieferterminen abzuleitende) Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle zur Erfüllung der Verpflichtungen von SSG erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden als eingelangt bestätigt wurden.
3. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Lager von SSG – bei Lieferungen von Dritten deren Lager - rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.
4. Bei „voraussichtlichen“, also nicht exakt definierten Lieferterminen oder -fristen kann der Kunde eine angemessene, mindestens 14 Tage umfassende Nachfrist setzten, sofern der voraussichtliche Liefertermin bzw. die voraussichtliche Lieferfrist um mehr
als drei Wochen überschritten wurde.
5. Vertragsrücktritt
1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist SSG unbeschadet sonstiger wie immer gearteter Ansprüche zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag oder Teilen desselben ohne Nachfristsetzung berechtigt. Der Rücktritt wird durch einseitige Erklärung der SSG rechtswirksam.
2. Auch Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von SSG, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten, berechtigen SSG dazu, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
6. Gefahrenübergang, Annahmeverzug
1. Mit Abgang der Lieferung aus dem Wer/Lager, im Falle direkter Lieferung ab Werk/Lager des Lieferanten von SSG, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden über; dies unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung.
2. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, hat SSG das Recht, entweder die Ware bei SSG unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,8 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass SSG von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, hat der Kunde zusätzlich zu den Lagerkosten einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen.
3. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle von SSG genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), exklusive Umsatzsteuer. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt. Allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., berechtigen SSG, die Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Kunden steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen. Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen
2. Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung am Tag der Bestellung gültige Website- Preis als vereinbart. Die bestellten Waren können per Nachnahme, per EPS-Überweisung, oder auch per Kreditkarte bezahlt werden. Bei der Bezahlung per EPS-Überweisung liefert SSG die bestellte Ware, sobald die Zahlung bei SSG eingegangen ist. Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter von SSG, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend.
3. Rechnungen der SSG - auch Teilrechnungen - sind spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen. Es bleibt SSG vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach unserem Ermessen zu widmen.
4. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist SSG von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % per anno zu bezahlen, wobei SSG berechtigt ist, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen.. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, die anwaltlichen Mahnkosten nach RATG bzw. die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (BGBl 141/1996 in der geltenden Fassung) über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Soferne eine Mahnung durch SSG erfolgt, verpflichtet sich der Kunde ab der zweiten Mahnung einen Betrag von € 5,00 je Mahnung zu bezahlen.
5. Bei Zahlung mittels Kreditkarte oder EPS-Onlineüberweisung wird die Forderung der SSG erst mit deren Einlösung getilgt. Solche Zahlungsarten sind nur dann zulässig, sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde.
6. Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Stundung); im Fall der Überschreitung der Zahlungsfrist wird die Stundung hinfällig.
7. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden aus Sicht von SSG zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung.
8. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch SSG anerkannt wurden.
8. Liefer- und Versandkosten
Liefer- und Versandkosten stellt SSG zusätzlich zu den genannten Endpreisen der jeweiligen Ware wie folgt in Rechnung (jeweils excl. Umsatzsteuer):
Versandkostenpauschale für Lieferungen nach Österreich: € 5,95
Versandkostenpauschale für Lieferungen nach Deutschland: € 14,95
Zusätzlich zu diesen Versandkostenpauschalen verrechnen wir für besonders schwere oder sperrige Produkte einen Sperrgutzuschlag. Diesen Sperrgutzuschlag finden Sie jeweils auf der Detailseite des entsprechenden Produktes.
9. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher SSG gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum von SSG (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
2. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung von SSG über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
3. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln.
4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für SSG, ohne dass diese dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von SSG über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit SSG nicht gehörenden Waren erwirbt SSG Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
5. Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von SSG hinzuweisen und muss der Kunde SSG unverzüglich Anzeige erstatten.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SSG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig. SSG ist in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen von SSG, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.
10. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot
1. Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 3 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
2. Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen 2 Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
3. Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen binnen 2 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von SSG nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.
4. Beratung seitens SSG, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck. Bei Nachlieferungen übernimmt SSG für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
5. Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von SSGEXPERTS der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
7. Für diejenigen Waren, die SSG ihrerseits von Zulieferanten bezogen hat, leistet SSG lediglich Gewähr im Rahmen der SSG gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. SSG leistet bei den von ihr gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen - wie z.B. Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leistet SSG nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von SSG im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.
8. Bei Ersatzteilen und Geräten berechtigen nur solche Mängel die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, welche die Funktionsfähigkeit und nicht bloß das äußere Erscheinungsbild betreffen. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf die defekten Geräteteile, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung benötigte Arbeitszeit und die Fahrtkosten.
9. Es bleibt der Wahl von SSG überlassen, ob SSG die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllt.
10. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen - ausgenommen reine Geldforderungen - ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen SSG gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
11. Für dem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet SSG im Höchstmaß des bei SSG bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für SSG tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche SSG bereits bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren in 6Monaten nach Erbringung der Leistung oder Lieferung
12. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben werden, sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt. SSG trifft keinerlei Prüfund/ oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden beigestellten Materialien, Daten und Druckvorrichtungen. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern die Richtigkeit der gespeicherten Daten von SSG nicht überprüft. Wir übernehmen keine wie immer geartete Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Daten und Materialien verursacht werden.
13. Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er SSG gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
14. Bringt der Kunde die von uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, SSG hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.
15. Sofern SSG ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebensowenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.
11. Datenschutz
1. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall des Zustandekommens eines Auftrages über eine Ware/Dienstleistung eine Übermittlung der personenbezogenen Kundendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an die Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung dieser Daten benötigen (das ist das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut) erfolgt. Der Kunde stimmt dem zu.
2. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. SSG ist befugt, personenbezogenen Kundendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) maschinell zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies der Auftragserfüllung dient.
3. Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) in die Kundenkartei von SSG aufgenommen und solcher Art von SSG verarbeitet werden und er dadurch über Produkte, Neuheiten und Preisaktionen von SSG per Post, Fax oder E-Mail informiert werden kann.
4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, ein niedrigeres Datenschutzniveau als in der EU herrschen kann.
5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die obigen Zustimmungserklärungen zu Punkt 1 und 3 jederzeit schriftlich mit Brief an die SSG, per Adresse A-4600 Wels, Flugplatzstrasse 10a, oder per E-Mail an: onlineshop@sport-eybl.com widerrufen kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Widerrufes der Übermittlung seiner Daten an Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung dieser Daten benötigen (siehe Punkt 12.1.) nur eine Direktabholung der Ware gegen Barzahlung bei SSG möglich ist.
12. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten der Vertragspartner ist der Ort des Hauptsitzes von SSG in 4600 Wels/Österreich, dies unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten oder den Zahlungsort.
2. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem materiellem Recht. Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht (CISG) werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen
3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für den Kunden ausschließlich das sachlich für 4600 Wels /Österreich zuständige Gericht. SSG ist jedoch berechtigt, nach eigener Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
13. Adressenänderung und Urheberrecht
1. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich der SSG bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die SSG zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
2. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von SSG; der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z. Bsp. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
14. Sonstiges, salvatorische Klausel
1. Die Überschriften der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
